Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen
Hier können Sie sich die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen herunterladen: AGB/ ALBdeutsch.pdf
Diese Bedingungen gelten für Umzüge und Lagerungen, sofern nicht anders angegeben.
Allgemeines:
- Der Möbelspediteur erbringt seine Leistungen sorgfältig und im Interesse des Absenders gegen Bezahlung.
- Unvorhersehbare und notwendige Aufwendungen können zusätzlich berechnet werden.
- Mehrkosten durch nachträgliche Leistungserweiterungen sind zu ersetzen.
Leistungen des Möbelspediteurs: - Umfang der vertraglichen Leistungen.
- Keine Pflicht zu Installationen (Dübel, Elektro, Sanitär etc.), sofern nicht vereinbart.
- Bei vermittelten Handwerkern haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
- Umzüge können als Beiladung durchgeführt werden.
- Der Möbelspediteur kann Dritte mit der Durchführung beauftragen.
Pflichten des Absenders: - Information über gefährliche Güter (explosionsgefährlich, giftig etc.) vorab.
- Einholung von Weisungen bei Entladungsschwierigkeiten aufgrund von Größe/Gewicht.
- Hinweis auf Haftungsausschluss bei Eigenverpackung (wird vom Möbelspediteur gegeben).
Zahlungsbedingungen: - Fälligkeit des Entgelts bei Lieferung (Auslandstransporte: vor Verladung).
- Abrechnung von Fremdwährungen zum Tageskurs.
- Recht des Möbelspediteurs zur Zurückbehaltung/Einlagerung bei Zahlungsverzug (auf Kosten des Absenders) bis zur Zahlung.
- Recht zur Pfandverwertung bei anhaltendem Zahlungsverzug nach gesetzlichen Vorschriften.
Besondere Bestimmungen für Lagerung (ergänzend zu den ALB für Nicht-Verbraucher): - Zusätzliche Hinweispflicht des Einlagerers bezüglich gefährlicher Güter.
- Regelungen zu Lagerort, Lagerverzeichnis und dessen Aushändigung.
- Rechte und Pflichten bei der Herausgabe und Besichtigung der Lagergüter.
- Pflicht zur Mitteilung von Adressänderungen.
- Fälligkeit des Lagergeldes (monatlich im Voraus).
- Kündigungsfristen (ein Monat, außer bei wichtigem Grund).
Kündigung des Umzugsvertrages durch den Absender: - Kein gesetzliches Widerrufsrecht für Umzüge.
- Möbelspediteur kann entweder tatsächliche Kosten abzüglich Ersparnisse oder pauschal ein Drittel des Entgelts verlangen (Ausnahmen bei Verschulden des Möbelspediteurs).
Haftung und Gerichtsstand: - Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der beauftragten Niederlassung des Möbelspediteurs. Für andere gilt der allgemeine Gerichtsstand.
Streitbeilegung: - Der Möbelspediteur ist zur Teilnahme an der Schlichtungsstelle Umzug bereit und verpflichtet.
ZUSAMMENFASSUNG DER ALLGEMEINEN LAGERBEDINGUNGEN DES DEUTSCHEN MÖBELTRANSPORTS (ALB) (Gilt für Verträge mit anderen als Verbrauchern)
Diese Bedingungen ergänzen die AGB für Lagerungen und gelten speziell für gewerbliche Kunden und andere Nicht-Verbraucher.
Geltungsbereich: - Ausschließliche Grundlage für Lagerleistungen.
- Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Leistungen des Lagerhalters (detaillierter): - Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Lagerhalters.
- Erstellung und Unterzeichnung eines Lagervertrages mit Inventarliste.
- Aushändigung der Lagerdokumente an den Einlagerer.
- Lagerung in geeigneten eigenen oder fremden Lagerräumen (inkl. Möbelwagen/Container).
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Arbeiten nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Besondere Güter und Hinweispflichten des Einlagerers (sehr wichtig): - Spezifische Informationspflicht über gefährliche, verderbliche, Ungeziefer anziehende, hochwerte Güter sowie lebende Tiere/Pflanzen.
- Recht des Lagerhalters, die Lagerung solcher Güter abzulehnen.
Lagerverzeichnis und Herausgabe der Güter: - Pflicht des Einlagerers zur Prüfung und Unterzeichnung des Lagerverzeichnisses.
- Recht des Lagerhalters zur Herausgabe gegen Vorlage der Lagerdokumente (außer bei bekannter oder grob fahrlässig unbekannter Unbefugnis).
- Pflicht des Einlagerers zur Rückgabe der Lagerdokumente und zur schriftlichen Empfangsbestätigung bei Auslieferung.
Durchführung der Lagerung: - Besichtigung der Lagerräume nach Absprache möglich. Beanstandungen sind unverzüglich vorzubringen.
- Betreten des Lagers durch den Einlagerer während Geschäftszeiten in Begleitung und nach Voranmeldung mit Vorlage des Lagervertrages.
- Unverzügliche Mitteilung von Adressänderungen durch den Einlagerer.
Lagergeld: - Rechnungstellung zu Beginn der Lagerung (Nettobeträge zzgl. MwSt.).
- Fälligkeit des monatlichen Lagergeldes im Voraus bis zum 3. Werktag (auch ohne separate Rechnung).
- Sofortige Erstattung von Barauslagen.
- Sonderberechnung für Einlagerung, Besuche, Teil-/Endauslagerungen nach ortsüblichen Preisen (sofern keine andere Vereinbarung).
Haftung des Lagerhalters (mit detaillierten Ausschlüssen und Beschränkungen): - Grundsatzhaftung für Schäden/Verlust während der Lagerzeit, es sei denn, durch kaufmännische Sorgfalt unvermeidbar.
- Entschädigung bei Verlust/Beschädigung nach Wert zum Zeitpunkt der Übernahme.
- Haftungsausschlüsse bei höherer Gewalt, Verschulden des Einlagerers, Krieg, Kernenergie, bestimmten gefährlichen Gütern, natürlichen Eigenschaften der Güter, Schäden an nicht ausgepackten Behältern (außer bei Verschulden des Lagerhalters), nicht deklarierten Wertsachen, Funktionsschäden an Elektronik, Schäden an lebenden Tieren/Pflanzen (außer bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz des Lagerhalters).
- Haftungsbeschränkung ohne Wertangabe: max. 600 €/Kubikmeter. Bei deklariertem Wert: bis zur Höhe des angegebenen Wertes (max. tatsächlicher Schaden).
- Haftung für Erfüllungsgehilfen.
Schadenanzeigefristen (sehr wichtig): - Offensichtliche Schäden: sofort bei Selbstabholung, sonst am Tag nach Abholung schriftlich rügen.
- Nicht offensichtliche Schäden: schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Annahme anzeigen (Beweislast beim Anspruchsteller).
- Andere Vermögensschäden: schriftlich innerhalb eines Monats ab Ablieferung geltend machen.
- Verlust von Ansprüchen bei Versäumung der Fristen (außer bei schriftlich vereinbarten längeren Fristen oder fehlendem Hinweis des Lagerhalters auf die Rügepflicht).
Pfandrecht und Kündigung (detaillierter): - Ausübung des Pfandrechts durch Benachrichtigung an die letzte bekannte Adresse des Einlagerers. Pfandverkauf frühestens einen Monat nach Androhung.
- Kündigungsfrist bei unbefristeten Verträgen: ein Monat schriftlich.
- Termin für die Herausgabe der Güter bei Kündigung durch den Einlagerer ist rechtzeitig zu vereinbaren.
Gerichtsstand: - Lübeck.